Gründung

Alle Leistungserbringer, die aufgrund ihrer Zulassung, einer Ermächtigung oder eines Vertrages an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen, können Medizinische Versorgungszentren gründen. Management-Gesellschaften, die Einzelverträge mit gesetzlichen Krankenkassen über vertragsärztliche Versorgung abschließen können, können hingegen nicht Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums sein. Diese Beschränkung dient dem Ziel, eine medizinischen Führung der Zentren zu garantieren und soll zugleich verhindern, dass Dritte aus rein wirtschaftlichen Interessen Einfluss auf die medizinische Versorgung nehmen.
Berechtigter Personenkreis zur Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums können sein:

  • Vertragsärzte
  • Vertragspsychotherapeuten
  • ermächtigte Krankenhausärzte
  • ermächtigte andere Ärzte und Psychotherapeuten
  • ermächtigte Ärzte und Einrichtungen auf Grundlage des BMV-Ä
  • Polikliniken und Ambulatorien
  • Hochschulambulanzen
  • Psychiatrische Institutsambulanzen
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Heilmirtelerbringer
  • Physiotherapeuten
  • Hilfsmittelerbringer,
  • Apotheken
  • häusliche Krankenpflege
  • Vertragszahnärzte, ermächtigte Zahnärzte

Verträge

Dem Gesetzeswortlaut nach können Sie sich grundsätzlich aller zulässigen Organisationsformen bedienen. So können die medizinischen Versorgungszentren als juristische Personen, z. B. als GmbH oder als Gesamthandsgemeinschaft (GbR) betrieben werden.
Beachten müssen Sie allerdings, dass die die Ausübung der Heilkunde in der Rechtsform einer juristischen Person in den Kammer- und Heilberufsgesetzen der einzelnen Bundesländer nicht einheitlich geregelt ist. So existieren Verbote mit Erlaubnisvorbehalt.
Es wird also im Einzelfall zu prüfen sein welche möglichen Organisationsformen für Sie konkret bestehen. In diesen Prozess sind dann die zuständigen Landesbehörde mit einzubeziehen.

Verhandlungen mit den Krankenkassen

Wir wollen die wirtschaftlich und medizinisch positiven Effekte von klinischen Behandlungspfaden für Sie nutzbar machen.

Wir sind überzeugt, dass eine leitliniengerechte Behandlung allen Beteiligten Vorteile bietet und dass durch die Einbindung in Behandlungspfade dem Problem von Doppeluntersuchungen vorgebeugt werden kann und so die Kosten für die Leistungserbringer und das Gesundheitssystem verringert werden können.

Mit dem Wissen um diese und andere Einsparmöglichkeiten kann ihre Position bei den Verhandlungen mit der gesetzlichen Krankenkasse für Sie zum Vorteil gestaltet werden.