
Kinderwunsch Rechtsberatung, die funktioniert.
Eines der Spezialgebiete unserer Kanzlei ist die Rechtsberatung bei unerfülltem Kinderwunsch zur Kostenübernahme von Leistungen zur künstlichen Befruchtung, sowohl in der privaten wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zentrum der juristischen Beratung für Paare mit Kinderwunsch steht die Frage nach den Kosten und der Übernahme der Kosten durch die Versicherungen. Da oft mehrere Versuche notwendig sind, hängt die Realisierung des Kinderwunsches nicht nur von medizinischen, sondern auch von finanziellen Fragen und Möglichkeiten ab. Zu wieviel Prozent die Kosten von den Versicherungen oder bei Beamten von der Beihilfe übernommen werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt das von der Versicherungsart der Beteiligten ab.
Paare, die sich entschlossen haben, ihren Kinderwunsch mittels künstlicher Befruchtung in die Tat umzusetzen, sehen sich häufig hohen finanziellen Belastungen und einem Verwirrspiel der Krankenversicherungen und Kostenträger ausgesetzt.
Je nachdem, wie die Partner krankenversichert sind (gesetzlich, privat oder beihilfeberechtigt), bestehen Ansprüche unterschiedlichen Umfangs und Höhe gegen die Kostenträger. Grob unterscheidet man das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip und das Verursacherprinzip in der Privaten Krankenversicherung.
Nutzen Sie unser kostenloses Informationsgespräch, um hilfreiche Tipps zum Verhalten gegenüber Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Sie müssen uns nur Ihre Kontaktdaten übersenden; wir melden uns dann bei Ihnen.
Kinderwunsch leicht gemacht
Die meisten Paare hegen in ihrer Partnerschaft einmal den Kinderwusch. Nicht jedem Paar ist es vergönnt, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. Dabei liegt ungewollte Kinderlosigkeit oder eingeschränkte Fruchtbarkeit bei einem Paar dann vor, wenn trotz regelmäßigem ungeschützten Geschlechtsverkehr nach einem Jahr keine gewollte Schwangerschaft eingetreten ist. Viele Gründe können dafür verantwortlich sein: Organische, seelische oder berufliche, das Alter des Paares oder Umweltfaktoren und Lebensweise.
Will man den Zustand der Kinderlosigkeit ändern, muss behandelt werden. Im Regelfall liegt eine Komplexbehandlung von Mann und Frau vor, auch wenn der Mann als Verursacher feststeht. Erster Schritt zur Behandlung ist eine umfassende Diagnose. Diese bestimmt auch den individuellen Behandlungsplan. Unerlässlich für den Erfolg ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Kinderwunscharzt. Die Erfolgschancen für einen erfolgreichen Embryotransfer liegen bei ca. 20-30 %, welcher einem gesunden Paar bei einem Zyklus entspricht.
Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung
Paare, die sich entschlossen haben, ihren Kinderwunsch mittels künstlicher Befruchtung in die Tat umzusetzen, sehen sich häufig hohen finanziellen Belastungen und einem Verwirrspiel der Krankenversicherungen und Kostenträger ausgesetzt.
Je nachdem, wie die Partner krankenversichert sind (gesetzlich, privat oder beihilfeberechtigt), bestehen Ansprüche unterschiedlichen Umfangs und Höhe gegen die Kostenträger.
Grob unterscheidet man das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip und das Verursacherprinzip in der Privaten Krankenversicherung