Als Pharmaunternehmen haben Sie sich entschlossen, eine innovative Marketingkampagne zu fahren. Fraglich bleibt, ob dieses Konzept nicht gegen die Vorschriften des HWG oder der Freiwillgen Selbstkontrolle verstößt.

Wir prüfen bereits vor dem Start Ihrer Marketingkampagne, ob diese eventuell gegen Rechtsvorschriften verstößt und damit abmahnungsfähig ist.