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Unsere Kanzlei

Wir sind eine ausschließlich auf das Arzt-, Medizin- und Pharmarecht spezialisierte Kanzlei und betreuen seit nunmehr rd. 15 Jahren Ärzte, Patienten sowie Pharmaunternehmen in allen rechtlichen Fragen mit Bezug zu diesen Fachgebieten.

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist im ständigen Fluss. Wir beobachten die unterschiedlichen Entwicklungen und zahlreichen Normenänderungen genau und helfen Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren.

 

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Kinderwunsch!

Eines der Spezialgebiete unserer Kanzlei ist die Rechtsberatung bei unerfülltem Kinderwunsch, hier insbesondere bzgl. der Kostenübernahme von Leistungen zur künstlichen Befruchtung, sowohl in der privaten wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vereinbaren Sie noch heute ein Informationsgespräch.

Menschliche Fortpflanzung

Nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr sind die männlichen Samenzellen im Körper der Frau zwei bis fünf Tage, unter Umständen sogar bis zu sieben Tage lebensfähig. 

Störungen der Schwangerschaft

Die Ursachen können sowohl bei der Frau als auch beim Mann, oder bei Beiden gleichermaßen liegen. Exemplarisch zählen wir die Störungen auf.

Behandlung der Kinderlosigkeit

Um die Folgen der ungewollten Kinderlosigkeit zu überwinden, gib es die unterschiedlichsten Behandlungsformen. 

Kostenübernahme
private Krankenversicherung

Für Privatversicherte ergibt sich der Anspruch aus dem Vertrag mit seiner Privatversicherungs-Krankenkasse.

Kostenübernahme
gesetzliche Krankenversicherung

Die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung ist geregelt in § 27a SGB V.

Kostenübernahme der Beihilfe

Beamte haben einen klagbaren Anspruch auf Beihilfe in Höhe ihres Beihilfesatzes auf Grund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn i.V.m. 79 BBG bzw. 

Unsere Leistungsbereiche

Unsere Kanzlei ist sowohl forensisch (vor Gericht) als auch beratend tätig. Der Klageweg vor Gericht ist jedoch in vielen Fällen beschwerlich und für den Mandanten kostenintensiv, er sollte daher nur beschritten werden, wenn eine gütliche Einigungen ausscheidet. Wir haben das Kosteninteresse des Mandanten stets im Blick.

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Kinderwunsch- patienten

Sie beabsichtigen, eine neue Kooperation einzugehen oder haben Probleme mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Wir beraten Sie gerne!

Mehr Informationen
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Für Ärzte

Im Zentrum der juristischen Beratung für Paare mit Kinderwunsch steht die Frage nach den Behandlungskosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherer.

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Für die Pharmaindustrie

Sie planen eine neue Arzneimittelwerbung? Wir helfen Ihnen dabei, diese rechtssicher zu gestalten.

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Für Patienten

Ihre Krankenversicherung erstattet Ihre ärztliche Behandlung nicht? Wenden Sie sich an uns.

Mehr Informationen

Aktuelles

Die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und medizinrechtlicher Themen ist uns ein Anliegen. Lesen Sie mehr hier.