Prüf- oder Regressbescheid erhalten?

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Bescheid zugeht.

Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilität, Honorarrückforderung oder Regress — wir sichern zuerst Ihre Frist, dann die Verteidigung. Fachanwaltlich, ruhig, und schnell genug, dass Ihnen nichts bestandskräftig wird.

  • Fachanwaltlich im Vertragsarztrecht
  • Rückruf in 30–60 Min.
  • Widerspruch · Beschwerdeausschuss · Klage
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Rückruf in 30–60 Minuten

Kurz eintragen — wir melden uns während der Bürozeit telefonisch zurück.

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Die Fristen-Ampel

Wie dringend ist Ihr Fall?

Nicht jeder Brief hat dieselbe Temperatur — wir ordnen Ihren Fall ein und sagen Ihnen, wie schnell wir reagieren.

Rot — sofort

Frist unter 7 Tagen. Wir rufen zusätzlich an, Rückmeldung in 30–60 Min.

Gelb — heute noch

Frist zwischen 7 und 21 Tagen. Rückmeldung noch am selben Werktag.

Grün — geordnet

Keine unmittelbare Ausschlussfrist. Rückmeldung binnen eines Werktags.

Die vier Verfahren

Jedes Verfahren hat seine eigene Tür

KV-Verfahren laufen über den Widerspruch, Verfahren der Prüfungsstelle über den Beschwerdeausschuss. Die falsche Tür kostet wertvolle Zeit.

§ 106a SGB V

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Auffälligkeits- oder Einzelfallprüfung anhand von Richt- und Durchschnittswerten. Praxisbesonderheiten zählen.

Rechtsbehelf: Beschwerdeausschuss

§ 106b SGB V

Arznei- & Heilmittelregress

Off-Label-Verordnung, fehlende Genehmigung, Sprechstundenbedarf. Häufig die höchsten Beträge.

Rechtsbehelf: Beschwerdeausschuss

§ 106d SGB V

Plausibilitätsprüfung

Zeit- und Quartalsprofile, gemeinsame Patienten in BAG oder Praxisgemeinschaft. Trifft Gemeinschaftspraxen.

Rechtsbehelf: Widerspruch

§ 106d SGB V

Honorarrückforderung

Sachlich-rechnerische Richtigstellung: EBM-Auslegung, Abrechnungsvoraussetzungen.

Rechtsbehelf: Widerspruch

Die erste Weiche

Welcher Rechtsbehelf gilt?

KV-Verfahren

Plausibilität & Honorarrückforderung

Hat die KV selbst entschieden, ist der Widerspruch richtig — fristwahrend, die Begründung folgt nach Akteneinsicht.

→ Widerspruch

Prüfungsstellen-Verfahren

Wirtschaftlichkeit & Regress

Hat die Prüfungsstelle entschieden, führt der Weg über den Antrag auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses.

→ Beschwerdeausschuss

Rechtsanwalt Udo von Langsdorff, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei von Langsdorff & Dudek Berlin

Udo von Langsdorff

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Medizinrecht

Warum die Kanzlei

Wir sagen vorher offen, ob sich der Weg lohnt.

Die Kanzlei von Langsdorff & Dudek ist auf Kassenarzt- und Medizinrecht spezialisiert. Wir sichern zuerst die Frist, beantragen Akteneinsicht und klären die Rechtsschutzdeckung — dann bauen wir die Verteidigung auf Grundlage der Prüfungsakte auf.

„Nicht jeder Fall gehört vor Gericht. Wir prüfen nüchtern Erfolgsaussicht, Streitwert und Risiko — und raten ehrlich ab, wo die Aussichten schlecht stehen.“
Vertragsarztrecht
Ausrichtung
I – V
Instanzen
30–60 Min.
Rückruf
Berlin
Sitz

Zusätzlich für Ihre Praxis

Unzulässige Google-Bewertungen

Gefälschte, sachlich falsche oder rechtswidrig veröffentlichte Bewertungen belasten den Ruf einer Praxis. Wir prüfen den Einzelfall und gehen die rechtlich möglichen Schritte gegenüber Google bzw. dem Verfasser.

Hinweis: Eine pauschale Löschzusage können wir aus berufsrechtlichen Gründen nicht geben.

Häufige Fragen

Was Ärztinnen und Ärzte uns fragen

Ab Zugang läuft in der Regel eine Monatsfrist. Maßgeblich ist stets die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres konkreten Bescheids.
Hat die KV selbst entschieden, ist der Widerspruch richtig. Hat die Prüfungsstelle entschieden, geht es über den Beschwerdeausschuss.
Der Bescheid wird bestandskräftig und ist inhaltlich in aller Regel nicht mehr überprüfbar.
Gefälschte oder rechtswidrige Bewertungen können wir rechtlich angreifen. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Frist im Blick? Wir übernehmen ab hier.

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