Ärztliche Behandlungsfehler
Ein Schwerpunkt der Kanzlei Von Langsdorff ist die Tätigkeit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Hier betreuen wir ganz bewusst sowohl Ärzte als auch Patienten, da uns dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, die unterschiedlichen Strategien beider Seiten aktiv anzuwenden und dementsprechend auch sehr gut zu kennen. Das wiederum kann mitunter bei der Geltendmachung wie auch bei der Abwehr von Ansprüchen aus ärztlichem Behandlungsfehler mitentscheidend sein.