Unsere Kanzlei erstellt Verträge für den Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis, für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder eines medizinischen Versorgungszentrums. Neben allgemeinen zivilrechtlichen Normen müssen hier in aller Regel zahlreiche weitere rechtliche Aspekte beachtet werden, wie bspw. das Miet-, Arbeits- oder das Steuerrecht. Zudem sind bei der Ausgestaltung solcher Verträge selbstverständlich die teils komplizierten vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu beachten.Für alle diese Fragen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Als Serviceleistung stellen wir Ihnen einzelne Musterverträge kostenlos zur Verfügung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Verträge niemals eine Einzelberatung ersetzen können. Sie sollen für Sie lediglich eine kleine Hilfe darstellen.