Das Werberecht für Ärzte wurde in den letzten Jahren durch Normgebung und Rechtsprechung zunehmend liberalisiert. Die Präsentation des Arztes nach außen ist mittlerweile vielfältig möglich. Erlaubt sind bspw. das Aufstellen von Ortstafeln, die Durchführung eines „Tages der offenen Tür“, der Versand von Geburtstagsglückwünschen an Patienten oder auch Hinweise auf die bestehenden Zertifizierungen. Dennoch wollen innovative Ärzte immer häufiger auch über die bereits bekannten Werbemöglichkeiten hinausgehen. Auch ist es im Zeitalter des Internets für niedergelassene Ärzte wichtig, dort mit einem ansprechenden Internetauftritt vertreten zu sein. Um keine Angriffsflächen für Wettbewerber und Standesvertretungen zu geben, sollte sich jedoch die jeweilige Information/Werbung innerhalb der bestehenden werberechtlichen Schranken bewegen.

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